Energieausweis

Der Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung

Seien Sie mit Wagner Immobilien A-Z und einem Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) rechtlich abgesichert.

Seien Sie mit Wagner Immobilien A-Z und einem Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) rechtlich abgesichert.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Ihr Gebäude energetisch bewertet.
So weisen Sie dem Immobilien-interessenten ähnlich wie es auch die Hersteller von Elektrogroßgeräten (wie z.B. Kühlschränken, Herden sowie Wasch- und Spülmaschinen) tun, auf die Energieverbrauchsklasse über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes hin.

Wagner Immobilien A-Z achtet bei Immobilienverkäufern und Vermietern auf sämtliche Regelungen die den Energieausweis betreffen, und insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Denn nach der strengen Energie-einsparverordnung muss der Verkäufer/Vermieter beim Verkauf/Vermietung eines Gebäudes dem Käufer/Mieter - und zwar bereits bei Immobilienbesichtigung - einen entsprechenden Energieausweis welcher nicht älter als zehn Jahre sein darf vorlegen, und zwar völlig unaufgefordert. Spätestens bei Verkauf ist dann dem Käufer der Energieausweis zu übergeben, i. d. R. sollte die Aushändigung des Energieausweises vorab bei verbindlicher Kaufzusage erfolgen, damit die Aushändigung nicht in Vergessenheit gerät. Ferner sind die etwaigen Energie-daten im Immobilieninserat aufzunehmen, um den Kaufinteressenten auf die 
entsprechende Energieeffizienz hinzuweisen.

Wesentlicher, persönlicher Vorteil des Energieausweises sind u.a. auch die Beifügungen von Vorschlägen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude), sofern diese kostengünstigen Modernisierungs-maßnahmen möglich sind.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Ihr Gebäude energetisch bewertet.
So weisen Sie dem Immobilieninteressenten ähnlich wie es auch die Hersteller von Elektrogroßgeräten (wie z.B. Kühlschränken, Herden sowie Wasch- und Spülmaschinen) tun, auf die Energieverbrauchs
klasse über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes hin.

Wagner Immobilien A-Z achtet bei Immobilienverkäufern und Vermietern auf sämtliche Regelungen die den Energieausweis betreffen, und insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Denn nach der strengen Energie-einsparverordnung muss der Verkäufer/Vermieter beim Verkauf/Vermietung eines Gebäudes dem Käufer/Mieter - und zwar bereits bei Immobilienbesichtigung - einen entsprechenden Energieausweis welcher nicht älter als zehn Jahre sein darf vorlegen, und zwar völlig unaufgefordert. Spätestens bei Verkauf ist dann dem Käufer der Energieausweis zu übergeben, i. d. R. sollte die Aushändigung des Energieausweises vorab bei verbindlicher Kaufzusage erfolgen, damit die Aushändigung nicht in Vergessenheit gerät. Ferner sind die etwaigen Energie-daten im Immobilieninserat aufzunehmen, um den Kaufinteressenten auf die 
entsprechende Energieeffizienz hinzuweisen.

Wesentlicher, persönlicher Vorteil des Energieausweises sind u.a. auch die Beifügungen von Vorschlägen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude), sofern diese kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen. Sparen Sie sich also etwaige Bußgelder und beauftragen Sie uns als Makler. Wir sind mit den aktuellen Gesetzen bestens vertraut und beraten Sie gerne dazu.
Es gibt zwei Energieausweisarten - doch wie unterscheiden sich diese?

Der Energieverbrauchsausweis (auch Verbrauchsausweis genannt) basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Daher ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Da die Gebäudehülle und Anlagentechnik bei diesem Verfahren nicht bewertet werden sind Empfehlungen zur Modernisierung nur bedingt möglich.

Im Energiebedarfsausweis (auch Bedarfsausweis genannt) werden die entsprechenden relevanten Daten des Gebäudes herangezogen und berücksichtigt. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailgenau berücksichtigt. Hieraus ergibt sich sodann der jährliche Energiebedarf sowie der Primärenergiebedarf. Zweckmäßig werden somit aus der Summe etwaige Maßnahmen zur Modernisierung sichtbar. Der Bedarfsausweis ist ausführlicher und aussagekräftiger als der Verbrauchs-ausweis, allerdings auch kostenintensiver.

Wer ist befugt einen entsprechenden, gültigen Energieausweis zu erstellen?

Ein gültiger Energieausweis kann ausschließlich von spezialisierten Fachleuten erstellt werden.
Ausstellungsberechtigt sind z.B. spezielle Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit entsprechender Spezialisierung.
Wagner Immobilien A-Z beauftragt entsprechende, ausstellungsberechtigte Speziallisten, welche Ihnen einen gültigen Energieausweis ausstellen.

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